Liechtenstein & BEPS 2.0 Globale Mindeststeuer

Die internationale Steuerlandschaft befindet sich in einem rasanten Wandel. Forderungen nach verstärkter Transparenz, sowie weltweiten Minimalstandards und -steuern spiegeln sich in den Agenden und Aktionsplänen relevanter Organisationen insbesondere dem OECD Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Plan. Die EU erwartet, dass noch im Juni 2022 ein Konsensus zur zeitlichen Einführung gefunden werden soll und auch in anderen Ländern sind die Vorbereitungen für eine 2023 oder 2024 Implementation in vollem Gange. 

Was ist BEPS 2.0?

Beim BEPS 2.0 Plan geht es um eine gerechtere globale Unternehmensbesteuerung. Mittels der Säule 1 soll eine Ausweitung der Besteuerung in den Staaten erreicht werden, in welcher Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als EUR 20 Mia. und mind. einer 10% Gewinnmarge Umsätze erzielen. Mittels der Säule 2, soll ein «race to the bottom» Wettbewerb durch einen 15% Mindeststeuersatz auf einer global definierten Steuerbasis verhindert werden. Dieses 15% Mindeststeuersatzkonzept wird auch als «Global Anti-Base Erosion (GloBE)»-Regel bezeichnet. Die GloBE-Regel gilt für alle Unternehmen mit einem jährlichen global konsolidierten Umsatz von über EUR 750M. Erreicht ein Unternehmen die 15% Mindeststeuer gemäss GloBE-Regeln nicht, ist eine «Top up Tax» zu entrichten.

Säule 1 betrifft weltweit nur rund einhundert Unternehmen und ist somit für Liechtenstein nicht relevant. Es wird aber eine relevante Anzahl von Liechtensteiner Unternehmen, Gesellschaften oder Vermögensstrukturen geben, welche von Säule 2 direkt oder indirekt betroffen sind. BEPS 2.0 löst zudem weltweit massive Steuergesetzänderungen aus und diese können auch für nicht direkt von BEPS 2.0 betroffene Unternehmen relevant sein. Dies dann, wenn ein Land generell den Steuersatz erhöht oder andere Massnahmen einführt.

GloBE-Regeln sollen bereits ab 1. Januar 2023 umgesetzt werden können. Die EU hat im Dezember 2021 bereits einen Entwurf einer Direktive veröffentlicht (debattiert derzeit über Einführung 2023 versus 2024) und auch andere Länder wie UK haben bereits Gesetzesvorlagen publiziert. Die Schweiz hat am 13. Januar 2022 die Eckwerte der geplanten lokalen Umsetzung zum 1. Januar 2024 publiziert[1].  

Eine Zusammenfassung der neuen GloBE-Regeln ist unter BEPS 2.0: An overview of the proposal for a global minimum tax resp. dem OECD Kommentar zu den GloBE-Regeln zu finden.

Position Liechtenstein

Bereits im Juli 2021 hat sich Liechtenstein zur Mitarbeit beim OECD BEPS 2.0 Plan ausgesprochen. Bisher hat Liechtenstein noch keine Details zu einer möglichen Gesetzesänderung kommuniziert. Mit einem aktuellen Gewinnsteuersatz von 12.5% (resp. tiefer unter Berücksichtigung des Eigenkapitalzinsabzuges), ist zu erwarten, dass die Diskussion um eine Steuergesetzänderung in Liechtenstein im Rahmen der GloBE-Regeln folgen wird. Bei den GloBE-Regeln geht es aber nicht nur um einen 15% Mindeststeuersatz sondern auch um eine global harmonisierte GloBE-Steuerbasis. Es ist somit nicht nur eine Frage von 12.5% versus 15% Steuersatz sondern eine Frage von 15% wovon. 

Welche Liechtensteiner Unternehmen sind betroffen

Der Begriff ist sehr weit gefasst so dass alle Unternehmen mit einem weltweiten konsolidierten Bruttoumsatz aus Lieferung und Leistung, Dienstleistungen aber auch Finanzerträgen von über EUR 750 Mio. für mindestens zwei der letzten vier Steuerjahre qualifizieren. Betroffen sind somit nicht nur operativ tätige Liechtensteiner Unternehmen, sondern auch Holding- und Vermögensstrukturen.

Neben den regulären juristischen Personen wie AG oder GmbH, fallen auch Anstalten, Stiftungen oder je nachdem auch Trusts unter die Regeln. Die Definition der «covered persons» ist sehr breit gefasst.

Ausnahmen für gewisse Industriezweige oder Branchen gibt es keine. Ausgeschlossen sind nur:

  • Staatliche Stellen, internationale und gemeinnützige Organisationen, Pensionsfonds und - falls sie Gruppen halten -  Investmentfonds oder Immobilien-Investmentvehikel.
  • Ausgenommen sind auch Unternehmen, bei denen es sich grösstenteils um Anlagevehikel handelt, welche zu mindestens 95% direkt oder indirekt von anderen ausgenommenen Unternehmen gehalten werden. 

Für andere Investmentgesellschaften gelten besondere Vorschriften, weshalb diese im Vergleich zu übrigen Gesellschaften separat behandelt werden.

Relevanter Umsatz und Rechnungslegungsstandard

Unternehmen mit globalen konsolidierten Gesamtumsätzen von über EUR 750 Mio. für mindestens zwei der letzten vier Steuerjahre, haben die GloBE-Regeln anzuwenden. Als Umsatz sind sämtliche Bruttoerträge relevant inklusive Umsätze aus Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen, Lizenz- und Zinserträge wie auch Beteiligungserträge (Kapitalgewinne und Dividenden von nicht vollkonsolidierten Gesellschaften).

Für den Umsatztest ist ein „anerkannter“ Rechnungslegungsstandard wie IFRS oder US GAAP heranzuziehen. Swiss GAAP FER soll gemäss aktueller Schweizer Meinung als anerkannter Rechnungslegungsstandard qualifizieren, nicht aber Schweizer Obligationenrecht (OR) Standard. Die Rechnungslegung nach Liechtensteiner PGR ist dem Schweizer OR-Standard sehr ähnlich. Es ist daher unklar, ob Liechtensteiner PGR Rechnungslegung den Anforderungen genügen wird oder nicht. Unternehmen welche die EUR 750 Mio. Umsatzgrenze erreichen, werden ihre Finanzdaten in einem anerkannten Standard wie IFRS, US GAAP oder Swiss GAAP FER erstellen müssen, um die GloBE-Regeln resp. Compliance Deklaration einhalten zu können. Für die Bestimmung der Steuern in Liechtenstein, wird jedoch weiterhin ein PGR Abschluss notwendig sein, da das Steuergesetz internationale Abschlüsse explizit nicht als Basis anerkennt. Neben internationalen und lokalen GAAPS, werden in Zukunft auch nach Land konsolidierte Daten nach GloBE zu erstellen sein. 

Anforderung an Daten, Konsolidierung und Accounting

Die GloBE Berechnungen können in den sechs unten dargestellten Schritten zusammengefasst werden. Unternehmen welche unter die GloBE-Regeln fallen, müssen rund 170 Datenpunkte (nach Land konsolidiert) aufbereiten, um die GloBE-Regeln effektiv veranlagen zu können. Die Daten aus dem Country-by-country-Reporting sind ein guter erster Indikator, reichen aber bei weitem nicht aus, um die GloBE-Regeln zu erfassen.

Um in einem ersten Schritt die GloBE Steuerbasis zu bestimmen, sind von den anerkannten Rechnungslegungsstandards, eine Reihe von GloBE-Anpassungen vorzunehmen, so dass die Unternehmen quasi erst einen pro Land konsolidierten Abschluss nach GloBE-Standard vornehmen müssen.

Ohne ein detailliertes Zusammenspiel von Systemen, Rechnungslegungsstandard, Accounting, Tax und Tax Accounting sowie wie IT und Governance wird es kaum möglich sein, die GloBE-Regeln anzuwenden. Betroffene Unternehmen müssen sich auf einen weiteren GloBE-Standard für Accounting und Steuern einstellen und eine Automation von Daten und Überleitungen aufbereiten. Die wenigsten Unternehmen und deren Systeme sind heute in der Lage, die für die GloBE relevanten Daten effektiv zu bestimmen und es werden aufwendige IT-Projekte notwendig sein.

BEPS Lichtenstein

Zusätzliche Compliance Anforderungen
Jede Gruppe, welche unter die GloBE-Regeln fällt, hat innert 15 Monaten (18 Monate für die erste GloBE Steuererklärung) nach Steuerjahrende eine GloBE Information Return einzureichen. 

Liechtensteinische Steuerspezifika im Lichte von GloBE

Die folgenden ausgewählten Aspekte, sind aus Liechtensteiner Perspektive von Interesse:

  • Steuersatz: Mit einem Steuersatz von 12.5% liegt die Besteuerung unter dem 15% Mindeststeuersatz. Eine top-up-tax ist nicht zuletzt deshalb (aber allenfalls auch aufgrund von Basisdifferenzen) für betroffene Unternehmen in Erwägung zu ziehen.
  • Steuerbasis: Es ist davon auszugehen, dass die Steuerbasis nach PGR in vielen Fällen unter der GloBE-Steuerbasis liegt und für betroffene Liechtensteiner Unternehmen oder Vermögensstrukturen aus Sicht von GloBE eine höhere Steuerbasis relevant ist.
  • Eigenkapitalzinsabzug: Der Eigenkapitalzinsabzug kommt aktuell obligatorisch zur Anwendung und reduziert die Steuern zusätzlich.
  • Steuerregime: Unter dem Privatvermögensstrukturstatus (PVS) ist nur die Mindeststeuer fällig. Stiftungen oder Investmentstrukturen, sofern sie unter die GloBE Regeln fallen, können vom PVS nicht mehr profitieren.
  • Rechnungsstandard: Es ist noch offen. ob PGR Rechnungslegungsstandard für GloBE Zwecke als anerkannter Standard qualifiziert.
  • Beteiligungserträge: Die steuerliche Freistellung von Dividenden und Kapitalgewinnen wie es Liechtenstein kennt, erfolgt auch unter GloBE. Jedoch sind die qualifizierenden Kriterien unterschiedlich, so dass gewisse Beteiligungserträge nach Liechtensteiner Steuerrecht freigestellt werden, für GloBE Zwecke aber steuerbar sind.  Mögliche Wechselwirkungen zwischen GloBE Regeln und Anti-Missbrauchsbestimmungen sind vertiefter zu analysieren.  
  • Investmentstrukturen: Auch private Holding, Stiftungen, Anstalten sowie, je nach Ausgestaltung, Trusts, fallen unter GloBE. Auch Private Equity Strukturen fallen grundsätzlich unter die Regeln. Detaillierte Analysen sind für solche Strukturen notwendig.
  • Anlagefonds: Selbst mit einer Ausnahmeklausel, sind die GloBE Regeln unter gewissen Umständen auch für Anlagefonds bzw. -vehikel relevant.  

Wie obige, nicht abschliessende Liste zeigt, gibt es diverse Aspekte im Liechtensteiner Steuerrecht, welche im Lichte der GloBE Regeln zu überdenken sind. Liechtenstein wird daher, um einerseits wettbewerbsfähig zu bleiben und andererseits zu vermeiden, dass GloBE Steuersubstanz von anderen Ländern vereinnahmt wird, um eine steuerpolitische Debatte und Steuergesetzänderungen nicht herumkommen.

Jedes Unternehmen, unabhängig ob operativ tätig, private Vermögensstruktur, Anlagevehikel oder Fonds, Bank oder Versicherung ist gut beraten, sich mit dem Thema auseinander zu setzen und auf höchster Geschäftsleitung aktiv anzugehen.

Weitere spannende Details zu diesem Thema sind auf PwC BEPS 2.0 zu finden. 

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Martina Walt

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Partner, Leiterin Steuerabteilung, PwC Switzerland

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